Zum Hauptinhalt springen

Anerkennungen

Aufgrund von Änderung der Satzung der Sigmund Freud PrivatUniversität beachten Sie bitte die neuen Regelungen bzw. Fristen betreffend Antrag auf Anerkennung.

Diese treten mit 01.04.2025 in Geltung und sind auf Anträge anzuwenden, die nach dem 31.03.2025 an der SFU gestellt werden.

Anerkennungen

Die Voraussetzung für einen Antrag auf Anerkennung ist die gültige Studienzulassung an der SFU MED.

Anerkennungen für bereits VOR der Zulassung absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen können ab Zulassung und bis spätestens Ende des ersten Semesters (31.01.) beantragt werden.

Wenn die erbrachten Leistungen NACH dem Zulassungsdatum des Studiums an der SFU MED liegen, können Anerkennungsanträge weiterhin uneingeschränkt eingebracht werden.

Weitere Informationen zu Anerkennungen finden Sie in den FAQs.

Kontakt bei Anfragen:
StudienServiceCenter
Tel. +43 1 90 500 70 / DW 1100/1101
E-Mail: ssc@med.sfu.ac.at

zum Seitenanfang