Die Voraussetzung für einen Antrag auf Anerkennung ist die gültige Studienzulassung an der SFU MED.
Anerkennungen für bereits VOR der Zulassung absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen können ab Zulassung und bis spätestens Ende des ersten Semesters (31.01.) beantragt werden.
Wenn das Prüfungsdatum NACH dem Zulassungsdatum des jeweiligen Studiums liegt, können Anerkennungsanträge jährlich bis 30.06. für das darauffolgende Wintersemester, und bis 30.09. für das darauffolgende Sommersemester eingebracht werden.
Weitere Informationen zu Anerkennungen finden Sie in den FAQs.
Kontakt bei Anfragen:
StudienServiceCenter
Tel. +43 1 90 500 70 / DW 1100/1101
E-Mail: ssc@med.sfu.ac.at