Antragstellung

Der SFU MED Forschungsförderungsfonds fördert die medizinische Grundlagenforschung sowie ausgewählte klinische Forschung („translational research“) mit eindeutiger Affinität zur SFU MED.

Jedes bewilligte Projekt unterstützt der SFU Forschungsfonds mit bis zu maximal 50.000,00 €.

Ein Projekt kann erst gefördert werden, wenn eine genaue Kostenaufstellung für das Projekt bei der Einreichung vorgelegt wird und für darüber hinaus gehende Kosten, die bei der Durchführung des Gesamt-Projektes entstehen, eine Finanzierung vorhanden ist und vom Projektleiter schriftlich bestätigt wurde. 

Die Projektanträge sind per E-Mail an das Forschungsreferat der SFU MED einzureichen. Die Einreichfrist ist der 31. Oktober 2024.

Inhalte der Antragstellung sind:

Projektantrag

Das Projekt kann in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden und soll folgende Punkte beachten:

  • Der Titel des Projektes soll die Projektinhalte widerspiegeln.
  • Der Projektantrag ist anonym zu halten, es dürfen keinerlei Namen, Kooperationen, oder Orte, die das Projekt betreffen angegeben werden.
  • Die Seiten des Projektantrages müssen durchnummeriert sein.
  • Der Projektantrag muss die Namen des Projektleiters/der Projektleiterin, der Projektmitarbeiter/Projektmitarbeiterinnen, die vorgesehene Projektdauer, sowie eine genaue Kostenbeschreibung enthalten.
  • Für klinische Studien muss eine positive Entscheidung der zuständigen Ethikkommission dem Projektantrag beigelegt werden.

Projektgenehmigung

Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung eines Projektes erfolgt durch die Mitglieder des SFU MED Forschungsförderungsfonds nach Einholung von zumindest zwei unabhängigen externen Gutachten. Das Ergebnis wird dem/der Antragsteller/In schriftlich mitgeteilt. 

Das Projekt kann erst nach dessen schriftlicher Bewilligung durchgeführt werden. Es ist zu beachten, dass Rechnungen vor dem Genehmigungsdatum nicht angenommen werden.  Der Start des Projektes muss innerhalb des ersten Jahres nach der Bewilligung erfolgen. Erfolgt innerhalb des ersten Jahres nach der Bewilligung kein Zwischenbericht über den Forschungsfortschritt und keine erste Abrechnung, verfällt die Subvention.  Dies gilt auch für etwaige Folgejahre bei länger dauernden Projekten, für die jeweils ein jährlicher Zwischenbericht vorgelegt werden muss.

Abrechnungsbestimmungen

Der Antragsteller verpflichtet sich, die bewilligten Mittel nur für wissenschaftliche Zwecke zu verwenden.

Der genehmigte Gesamtbetrag wird in Teilbeträgen über die Laufzeit der Studie ausgezahlt.

Personalkosten werden dann getragen, wenn diese im Projektantrag enthalten sind und eine Zahlungsbestätigung der zuständigen Finanzabteilung eingereicht wird, welche mit Namen des Projektmitarbeiters/der Projektmitarbeiterin, dem Projekttitel und der Projektnummer versehen ist.

Originalrechnungen (bestätigt durch den Projektleiter/die Projektleiterin) bzw. Zahlungsbestätigungen der zuständigen Finanzabteilung für vorgeleistete Zahlungen für Geräte und Verbrauchsmaterialien sind erforderlich, um eine Überweisung bzw. Refundierung der Kosten zu erhalten. Bei der Zahlungsbestätigung muss der Projekttitel und die Projektnummer angeführt werden.

Allfällige mit der Subvention verbundenen anfallenden Gebühren (z.B. für Publikationen) müssen im Projektantrag separat angeführt und genehmigt werden.

Die Forschungsförderung ersetzt keine Reise- oder Aufenthaltskosten!

Berichts- und Nachweispflicht

Am Ende jedes Jahres ist ein Bericht über den Fortschritt des Projektes vorzulegen.  Außerdem ist 6 Monate nach Beendigung der Studie ein Abschlussbericht über die Erkenntnisse und/oder eine Publikation einzureichen.

Wenn Ergebnisse veröffentlicht werden, müssen sie der SFU MED zur Verfügung gestellt werden.

Die SFU MED muss als „affiliation“ zumindest eines der Co-Autoren, im Idealfall des Erst-, Letzt- oder korrespondierenden Autors angegeben werden.

Jegliche Veröffentlichung muss einen Vermerk enthalten, aus dem hervorgeht, dass die Studie von der SFU MED gefördert wurde.

 Rückzahlungen von Fördermitteln

Fördermittel sind dann zurückzuzahlen, wenn die SFU MED erfährt, dass mit den Geldern nicht korrekt umgegangen wurde oder die vereinbarten Modalitäten nicht eingehalten wurden. Außerdem muss eine Rückzahlung erfolgen, wenn die jährliche Berichterstattung nicht beachtet wird und die SFU MED über die Ausgaben falsch informiert wurde.

Studienabschluss

Der Zuschuss endet mit dem im Antrag erwähnten Studienende. Jegliche Änderung des Antrags muss vom SFU MED Forschungsfonds bewilligt werden, bspw. eine Verlängerung der Studiendauer oder eine Änderung der Projektleitung.

Nach Abschluss der Forschungstätigkeit/eines Forschungsprojektes werden die nicht verbrauchten Finanzmittel vom SFU Forschungsfonds einbehalten.