Sie wollen nach Ihrem Ableben noch einen wertvollen Beitrag für die Forschung und die Ausbildung von Mediziner*innen leisten? Sie wollen Ihre Angehörigen im Trauerfall entlasten? Dann ist womöglich die Körperspende der richtige Weg für Sie.

Seit der Antike spielen anatomische Präparate eine wichtige Rolle in der universitären Lehre und bei der Entwicklung neuer medizinischer Verfahren, die dann den nächsten Generationen zugutekommen. Die Möglichkeit, den eigenen Körper für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen, ist im §19(2) Pkt. 3 des Wiener Leichen- und Bestattungsgesetzes geregelt.

Für Ihr Interesse daran, Ihren Körper nach Ihrem Ableben der medizinischen Wissenschaft und der Ausbildung zukünftiger Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung zu stellen, danken wir Ihnen sehr herzlich. Nachfolgend erfahren Sie alles über den Ablauf, die Voraussetzungen und die Anmeldung zum Körperspendeprogramm der Fakultät für Medizin der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien.

Ablauf im Falle des Ablebens

Zunächst wird von ein*er Ärzt*in der sogenannte Totenbeschauschein ausgestellt und daraufhin von jenen Personen, die über das Vermächtnis informiert sind, die Fakultät für Medizin der SFU in Kenntnis gesetzt. Die SFU leitet dann die Überführung des Körpers an das Zentrum für Anatomie und Molekulare Medizin in die Wege, wobei den Transport selbst die Bestattung Wien abwickelt. Dort wird der Körper chemisch präpariert, um schließlich einen Beitrag zu Lehre und Forschung leisten zu können, etwa in Sezierkursen, der Erprobung neuer Operationstechniken oder der wissenschaftlichen Untersuchung von Organen und Gewebsarten. Nach einer gewissen Dauer, die je nach Abläufen zwischen einigen Monaten und einigen Jahren liegen kann, wird der Körper kremiert und die Urne in einer Grabanlage am Areal der Anatomie-Gedenkstätte am Wiener Zentralfriedhof beigesetzt. Am Gedenkstein wird eine Plakette mit den Daten jede*r Körperspender*in angebracht. Einmal jährlich findet eine Gedenkfeier statt, in deren Rahmen der Verstorbenen gedacht und ihr Beitrag für die Medizin gewürdigt wird. Ist im Vermächtnis ein anderer Beisetzungsort verfügt, so wird die Urne an die dort vermerkten Angehörigen übergeben.

Voraussetzungen und Rechtsgrundlage

Personen, die Ihren Wohnsitz im Bundesland Wien haben, können ihren Körper nach dem Ableben dem Zentrum für Anatomie und Molekulare Medizin der Sigmund Freud PrivatUniversität vermachen. Bitte beachten Sie unbedingt, dass ein Vermächtnis zur Körperspende nur eine Absichtserklärung ist und keinen Rechtsanspruch darstellt. Das Vermächtnis kann grundsätzlich jederzeit schriftlich und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Ein Widerruf ist nur durch die Verfügende bzw. den Verfügenden selbst möglich und kann nicht von Dritten erfolgen. Für Angehörige ist es nicht möglich, diese persönliche Verfügung zu widerrufen. Informieren Sie daher bitte unbedingt Ihre Angehörigen oder nächsten Vertrauten über Ihre Entscheidung. Das erleichtert nach Ihrem Ableben den Ablauf für alle Beteiligten. Sie erhalten auch einen Körperspende-Ausweis, welcher ebenfalls bei einer schnelleren Zuordnung helfen kann.
Vermächtnisse von Personen, die unter Sachwalterschaft stehen, können nicht angenommen werden. Bereits vollzogene Vermächtnisse werden hinfällig, wenn der Universität die Akkreditierung entzogen wird.

Wir weisen auch darauf hin, dass eine Körperspende aus den nachfolgenden Gründen abgelehnt werden kann:

  • Durchführung einer gerichtsmedizinischen Obduktion
  • Hochinfektiöse Erkrankungen (z.B. TBC, Corona)
  • Nicht beeinflussbare äußere Umstände, die den Betrieb der Universität einschränken (z.B. Hochwasser, Brandschäden, Pandemie)
  • Große Entfernung des Sterbeorts zur Sigmund Freud Privatuniversität
  • Starke Verstümmelungen nach Traumata, fortgeschrittene Verwesung nach verlängerter Liegezeit oder Ähnliches (Amputationen)
  • Body-Mass-Index ≥ 35

1. Ausfüllen des Formulars

»Vermächtnis zur Körperspende«
Nachdem Sie den Wunsch, am Körperspende-Programm der SFU teilzunehmen sowie Ihre Kontaktdaten telefonisch, postalisch oder per E-Mail deponiert haben (Kontakt zur SFU siehe unten), senden wir Ihnen das Formular »Vermächtnis zur Körperspende« in zweifacher Ausfertigung zu. Bitte füllen Sie die zwei Exemplare vollständig aus und unterzeichnen Sie beide.“
Bitte geben Sie an, wer im Falle Ihres Ablebens informiert werden soll und beantworten Sie die im Formular angeführten Fragen zur Verwendung Ihrer Körperspende. Im Falle Ihres Ablebens ist es wichtig, dass die Bestattung Wien möglichst umgehend informiert wird. Die Bestattung kann daraufhin die Totenschau sowie die Überführung an die Sigmund Freud PrivatUniversität zeitnah veranlassen.

2. Rücksendung der ausgefüllten Formulare

Schicken Sie bitte beide ausgefüllten Exemplare des Formulars “Vermächtnis zur Körperspende” im Original unterzeichnet, mit einer Kopie Ihres Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) und ausschließlich per Post an das
Zentrum für Anatomie und Molekulare Medizin
Sigmund Freud PrivatUniversität
Freudplatz 1
A-1020 Wien
Um Sie als Körperspenderin bzw. Körperspender in unsere Datei aufnehmen zu können, ist es notwendig, dass das Vermächtnis vollständig ausgefüllt ist und von Ihnen persönlich unterzeichnet wurde. Vermächtnisse ohne eigene Unterschrift der Körperspenderin bzw. des Körperspenders sind ungültig.

3. Kosten

  • Grundsätzlich fallen für die Körperspende selbst keine Kosten an.
  • Transportkosten innerhalb von Wien werden von der Universität beglichen.
  • Kosten für Überführungen außerhalb des Einzugsgebietes (Wien) werden von uns nicht übernommen. Bei Reisen wird daher dringend angeraten, eine Rückholversicherung abzuschließen.
  • Kosten für Besorgungen, ev. Trauerdrucke/Verabschiedungen etc., Totenbeschau, Sterbeurkunden, Leichenhalle/Kühlkosten, Krankenhaus- und Anstaltsleistungen sind generell von den Angehörigen zu übernehmen. Liegt der Sterbeort in Wien, übernimmt die Gemeinde Wien die Kosten für Totenbeschau und Leichenhalle/Kühlkosten. Bei Nichtübernahme der Kosten durch die Angehörigen gilt der Vertrag als nicht erfüllt. Die Sigmund Freud PrivatUniversität ist in diesem Fall nicht mehr an den Vertrag gebunden.

4. Bekanntgabe von Änderungen Ihrer Daten

Als Körperspenderin bzw. Körperspender ersuchen wir Sie, uns einen Wohnortwechsel sowie sonstige Änderungen Ihrer persönlichen Daten bekanntzugeben.

5. Ersuchen um Information

Bitte informieren Sie unbedingt Ihre Angehörigen bzw. die Personen Ihres Vertrauens über Ihre Entscheidung zur Körperspende. Geben Sie diesen Personen, wenn möglich, eine Abschrift Ihres Vermächtnisses. Dadurch ist gewährleistet, dass wir umgehend informiert werden und eine zeitnahe Überführung durch das benannte Bestattungsunternehmen veranlassen können.

6. Vertraulichkeit

Ihre Verfügung sowie Ihre persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt.

7. Nach Ihrem Ableben:

Kontaktdaten zur Ablebensmeldung
Ablebensmeldung: Die Sigmund Freud PrivatUniversität muss im Falle Ihres Ablebens sofort nach Freigabe durch die Totenbeschauzentrale (Totenbeschau: Journaldienst 0-24 Uhr) in Wien (+43 1 4000 87 890) bzw. durch den zuständigen Amtsarzt in den Bundesländern verständigt werden.
Möglichkeiten der telefonischen Information dazu sind:Telefonnummern: +43 1 90 500 70 / 1500
Außerhalb der Geschäftszeiten, sowie Samstag, Sonntag und an den Feiertagen, bitten wir Sie, die Bestattung zu verständigen und diese über das Vermächtnis zu informieren.

Unsere Kontaktdaten

SIGMUND FREUD PRIVATUNIVERSITÄT
Freudplatz 3,
1020 Wien
Tel.: +43 1 90 500 70 DW 1500
E-Mail: kps@med.sfu.ac.at

Download:

Folder Körperspende (pdf)