Rechnungslegung
Abrechnungsbestimmungen
Der Antragsteller verpflichtet sich, die bewilligten Mittel nur für wissenschaftliche Zwecke zu verwenden.
Der genehmigte Gesamtbetrag wird in Teilbeträgen über die Laufzeit der Studie ausgezahlt.
Personalkosten werden dann getragen, wenn diese im Projektantrag enthalten sind und eine Zahlungsbestätigung der zuständigen Finanzabteilung eingereicht wird, welche mit Namen des Projektmitarbeiters/der Projektmitarbeiterin, dem Projekttitel und der Projektnummer versehen ist.
Originalrechnungen (bestätigt durch den Projektleiter/die Projektleiterin) bzw. Zahlungsbestätigungen der zuständigen Finanzabteilung für vorab geleistete Zahlungen für Geräte und Verbrauchsmaterialien sind erforderlich, um eine Überweisung bzw. Refundierung der Kosten zu erhalten. Bei der Zahlungsbestätigung muss der Projekttitel und die Projektnummer angeführt werden.
Allfällige mit der Subvention verbundenen anfallenden Gebühren (z.B. für Publikationen) müssen im Projektantrag separat angeführt und genehmigt werden.
Die Forschungsförderung ersetzt keine Reise- oder Aufenthaltskosten!
Rückzahlungen von Fördermitteln
Fördermittel sind dann zurückzuzahlen, wenn die SFU MED erfährt, dass mit den Geldern nicht korrekt umgegangen wurde oder die vereinbarten Modalitäten nicht eingehalten wurden. Außerdem muss eine Rückzahlung erfolgen, wenn die jährliche Berichterstattung nicht beachtet wird und die SFU MED über die Ausgaben falsch informiert wurde.