Zum Hauptinhalt springen

Berichtslegung

Berichts- und Nachweispflicht

Am Ende jedes Jahres ist ein Bericht über den Fortschritt des Projektes vorzulegen.  Außerdem ist 6 Monate nach Beendigung der Studie ein Abschlussbericht über die Erkenntnisse und/oder eine Publikation einzureichen.

Wenn Ergebnisse veröffentlicht werden, müssen sie der SFU MED zur Verfügung gestellt werden.

Die SFU MED muss als „affiliation“ zumindest eines der Co-Autoren, im Idealfall des Erst-, Letzt- oder korrespondierenden Autors angegeben werden.

Jegliche Veröffentlichung muss einen Vermerk enthalten, aus dem hervorgeht, dass die Studie von der SFU MED gefördert wurde.

 

Studienabschluss

Der Zuschuss endet mit dem im Antrag erwähnten Studienende. Jegliche Änderung des Antrags muss vom SFU MED Forschungsfonds bewilligt werden, bspw. eine Verlängerung der Studiendauer oder eine Änderung der Projektleitung.

Nach Abschluss der Forschungstätigkeit/eines Forschungsprojektes werden die nicht verbrauchten Finanzmittel vom SFU Forschungsfonds einbehalten.

zum Seitenanfang