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Antragstellung

Der SFU MED Forschungsförderungsfonds fördert die medizinische Grundlagenforschung sowie ausgewählte klinische Forschung („translational research“) mit eindeutiger Affinität zur SFU MED.

Jedes bewilligte Projekt unterstützt der SFU Forschungsfonds mit bis zu maximal 50.000,00 €.

Ein Projekt kann erst gefördert werden, wenn eine genaue Kostenaufstellung für das Projekt bei der Einreichung vorgelegt wird und für darüber hinaus gehende Kosten, die bei der Durchführung des Gesamt-Projektes entstehen, eine Finanzierung vorhanden ist und vom Projektleiter schriftlich bestätigt wurde.

Die Projektanträge sind per E-Mail an das Forschungsreferat der SFU MED einzureichen, medresearch@med.sfu.ac.at. Die Einreichfrist ist der 31. Oktober.

Alle Antragsunterlagen finden sie in Downloadbereich des Forschungsförderungsfonds

Inhalte der Antragstellung sind:

  • Ein ausgefüllter Förderungsantrag (siehe Downloadbereich)
  • Proposal
  • Kostenplan (siehe Downloadbereich)
  • Ethikvotum (Für klinische Studien muss eine positive Entscheidung der zuständigen Ethikkommission dem Projektantrag beigelegt werden)
  • Nachweis bzw. Bestätigung der Finanzierung der restlichen Kosten des Gesamt-Projektes (bei Bedarf)
  • Registrierungsnummer (CTIS oder clinical trials) bei klinischen Studien

Proposal

Das Projekt kann in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden und soll folgende Punkte beachten:

  • Der Titel des Projektes soll die Projektinhalte widerspiegeln
  • Arbeitspakete, Timeline und Projektdauer müssen klar definiert und nachvollziehbar sein
  • Die Seiten des Projektantrages müssen durchnummeriert sein
  • Der Projektantrag muss die Namen des Projektleiters/der Projektleiterin, der Projektmitarbeiter/Projektmitarbeiterinnen enthalten

Projektgenehmigung

Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung eines Projektes erfolgt durch den*die Dekan*in der Fakultät für Medizin und den*die Vizedank*in für Forschung der Fakultät für Medizin, basierend auf den Empfehlungen des SFU MED Forschungsrates. Das Ergebnis wird dem/der Antragsteller/In schriftlich mitgeteilt.

Das Projekt kann erst nach dessen schriftlicher Bewilligung durchgeführt werden. Es ist zu beachten, dass Rechnungen vor dem Genehmigungsdatum nicht angenommen werden.  Der Start des Projektes muss innerhalb des ersten Jahres nach der Bewilligung erfolgen. Erfolgt innerhalb des ersten Jahres nach der Bewilligung kein Zwischenbericht über den Forschungsfortschritt und keine erste Abrechnung, verfällt die Subvention.  Dies gilt auch für etwaige Folgejahre bei länger dauernden Projekten, für die jeweils ein jährlicher Zwischenbericht vorgelegt werden muss.

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